Mittwoch, 27. August 2008

In Deutschland wird ein Vollzeit-Studium von behinderten Menschen nicht anerkannt

In Deutschland wird ein Vollzeit-Studium von behinderten Menschen nicht anerkannt

Petition gegen die Diskriminierung von Studenten mit Behinderung


Von Andrew P. Harrod

New York / Ludwigshafen / Berlin. In Deutschland wird ein Vollzeit-Studium von Studenten und Menschen mit Behinderung offenbar durch den Bund nicht anerkannt. Das wurde vor wenigen Tagen bekannt. In den Jahren 2003 und 2004 war der Journalist Andreas Klamm, zugleich Autor mehrerer Bücher ( « British Newsflash Magazin :: Magazin Buch» ISBN-10: 3837046001, ISBN-13: 978-3837046007, «Die Kinder der John Baptist Mission», ISBN-10: 3837057623 , ISBN-13: 978-3837057621), staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger offiziell eingeschriebener Vollzeit-Student an der Evangelischen Fachhochschule für Sozial- und Gesundheitswesen in Ludwigshafen am Rhein mit der Martikelnummer 988 im Fach-Studiengang Diplom-Pflegeleitung. An fünf Tagen in der Woche, montags bis freitags studierte Andreas Klamm im Vollzeit-Studium am Tage.


Zudem war er gewähltes Mitglied des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (AstA) in Ludwigshafen. Mehrere Hundert Studenten und rund ein Dutzend Professoren und Professorinnen können die Angaben von Andreas Klamm bestätigen. Auch die ehemaligen Arbeitgeber haben die Teilzeit-Arbeit im Nachtdienst im Krankenhaus und in einer Redaktion bereits bestätigt. Zudem liegen auch die Dokumente wie Studien-Bescheinigung, Studierenden-Ausweis und Studien-Buch der Evangelischen Fachhochschule für Sozial- und Gesundheitswesen vor, die bestätigen, dass der Journalist Andreas Klamm, in den Jahren 2003 und 2004 offiziell eingeschriebener Student in einem Vollzeit-Studium war, das Arbeitskraft und Zeit überwiegend in Anspruch genommen hat.

Doch da die Eltern des behinderten Studenten und Journalisten keine Millionäre sind, musste der ehemalige Student in der Nacht in einer Teilzeit-Anstellung als Journalist und Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten um das Geld für ein Leben und in Studium in Deutschland zu verdienen. Der Vater des Journalisten, ein ehemaliger Feuerwehr-Beamter bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein, verstarb bereits im Jahr 2000 an den Folgen eines schweren Verkehrsunfalls. Die Mutter des Journalisten ist eine arme Witwe, die täglich mit den Nöten in dieser Welt und in Deutschland kämpft.

Im Jahr 2007 stellte der Journalist, Autor und Gesundheits- und Krankenpfleger einen Antrag auf Wechsel der Staatsbürgerschaft von der deutschen Staatsbürgerschaft in die amerikanische oder britische Staatsbürgerschaft. Dabei handelt es sich nach Artikel 15, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN, New York City, www.un.org ) um ein allgemeines, universell gültiges Menschenrecht. Im Rahmen der geplanten Umschreibung künftiger Renten-Ansprüche von Deutschland nach England oder Amerika teilte dem ehemaligen Studenten die Deutsche Rentenversicherung BUND so wörtlich mit, dass das Vollzeit-Studium in den Jahren 2003 und 2004 mit folgender Begründung nicht anerkannt wird: «Die Verbindlichkeit der übrigen Daten wird zu gegebener Zeit in einem weiteren Bescheid geregelt werden.

Die Zeit vom 1. April 2003 bis 31.12.2003 kann nicht als Anrechnungszeit vorgemerkt werden weil die Ausbildung, Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegen in Anspruch genommen hat.«

Mehrere Hundert Studenten an der Evangelischen Fachhochschule für Sozial- und Gesundheitswesen in Ludwigshafen am Rhein und rund ein Dutzend Professoren und Professorinnen können bestätigen, dass ein Vollzeit-Studium an fünf Werktagen in der Woche, montags bis freitags, sehr wohl die Arbeitskraft und Zeit überwiegend in Anspruch nimmt. Die Daten die Deutsche Rentenversicherung nennt sind zu dem nachweisbar falsch, was aus der Studien-Bescheinigung, die an die Deutsche Rentenversicherung übersandt wurde, deutlich zu sehen ist. Der Journalist studierte ab März 2003 bis Ende März des Jahres 2004, das geht aus der Gesamtheit aller vorgelegten Unterlagen in Bezug auf das Vollzeit-Studium hervor.

Andreas Klamm erklärte hierzu: „In der Begründung des Bundes vertreten von der Deutschen Rentenversicherung kann ich nur noch die schwerste Diskriminierung von Menschen und Studenten mit Behinderung in Deutschland sehen. Daher musste ich beim UN-Generalsekretär Ban Ki-moon bei den Vereinten Nation (UN) in New York (Amerika) und bei der Behinderten-Beauftragten Frau Karin Evers-Meyer, Behinderten-Beauftragte des Bundes in Berlin und Mitglied des Bundestages bei der Bundesregierung und bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin einen Widerspruch und eine Beschwerde gegen die Diskrimierung von Studenten und Menschen mit Behinderung einlegen. Auch wer in Deutschland nicht Tochter oder Sohn von Millionären ist, hat meiner Überzeugung nach das Recht auf ein Studium. So steht es zumindest im Grundgesetz, in der Europäischen Sozialcharta und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechten der Vereinten Nationen.

Jedem Menschen in Deutschland muss klar sein, dass auch Studenten mit Behinderung, Nahrung, Lebensmittel, Kleidung, Strom, Gas, Wasser, Versicherungen, Auto, Bücher, Studien-Mittel, Wohnung und Verkehrsmittel bezahlen müssen. So bleibt auch Vollzeit-Studenten, die nicht die Kinder von Millionären sind, nur die Wahl tagsüber im Vollzeit-Studium zu studieren und nachts in Teilzeit-Anstellungen zu arbeiten.

Für Studenten mit Behinderungen, wie mich, ist dies eine besondere Härte und Belastung. Die Nicht-Anerkennung eines Vollzeit-Studiums durch den Bund und die Deutsche Rentenversicherung kann ich nur als schwerste Diskriminierung von Menschen und Studenten mit Behinderung in Deutschland sehen und dagegen muss ich mich auch als gewähltes und ehemaliges Mitglied im AstA engagieren, da meine Recherchen ganz schnell zum Ergebnis führten, dass ich nicht der einzige Student in Deutschland bin, der durch Einrichtungen des Bundes auf das Schwerste diskriminiert wird. Die Diskriminierung von Menschen und Studenten mit Behinderung ist eindeutig gegen geltendes Recht und gegen geltende Gesetze wie etwa das Grundgesetz oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN).

Die Verbrechen die in der Zeit der Nazi-Terror-Diktatur in den Jahren von 1933 bis 1945 stattgefunden haben, waren wohl nur möglich, weil zu viele Menschen geschwiegen und die Verletzung elementarer Rechte und Gesetze geduldet haben. Daher sehe ich es auch als besondere historische Verantwortung mich gegen die Diskriminierung von benachteiligten Menschen und Studenten mit Behinderung zu engagieren.
Dass ausgerechnet der Bund Menschen und Studenten mit Behinderungen auf das Schwerste diskriminiert, statt diese wie gesetzlich geregelt, zu fördern, ist eine ganz große Enttäuschung für alle Menschen, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland und in Europa bekennen und gegen die Diskriminierung von Menschen sind.

Daher bitte ich freundlichst alle Studenten und Menschen meine Petition gegen die Diskriminierung von Studenten und Menschen in Deutschland zu unterstützen und mitzuzuzeichnen. Danke !“

Die Petition gegen die Diskriminierung von Studenten und Menschen mit Behinderung in Deutschland kann im Internet in deutscher und englischer Sprache bei www.petitiononline.com/20081/petition.html gelesen und mitgezeichnet (mitunterschrieben) werden.
3mnewswire.org

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