Montag, 1. November 2010

Dialog für Frieden

Dialog für Frieden



Mannheim (and). 1. November 2010. Das Friedensplenum Mannheim lädt am 15. November 2010, 19 Uhr zur Diskussion Dialog für Frieden mit Oberstleutnant a. D. Jürgen Rose, in das Bürgerhaus nach Mannheim in Neckarstadt-West ein. Otto Reger, Friedens-Aktivist informiert zum Termin bei Radio TV IBS Liberty und Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters. Weitere und ausführliche Informatione sind bei www.frieden-mannheim.de zu finden.

Donnerstag, 21. Oktober 2010

VW Scirocco R-Cup: Handball-Star startet mit Bio-Erdgas-Renner durch

VW Scirocco R-Cup: Handball-Star startet mit Bio-Erdgas-Renner durch

Autogrammstunde mit Christian Schwarzer im Rathaus-Center – Mit der neuen Fahrlizenz zum Rennstart mit dem Bio-Erdgas-Sportwagen


Von Andreas Klamm-Sabaot

Saarbrücken / Ludwigshafen. 21. Oktober 2010. Der Handball-Profi a. D. Christian Schwarzer kann es nicht lassen: Seine Liebe zum Sport führt den Sportler in eine neue Welt des Motor-Sports. Christian Schwarzer aus Niederwürzbach ist vielen Menschen bekannt als Handball-Profi im Ruhestand, als Trainer der Jugendnationalmannschaft und als einer der ehemaligen Spieler in der deutschen Handball-Nationalmannschaft. Wo „Blacky“, wie Christian Schwarzer genannt wird, spielte, trafen mit hoher PS-Zahl seine Bälle zielsicher ins Tor. Mehr als 960 Tore konnte der Sportler erzielen. Im Jahr 2009 beendete der Handball-Profi a. D. seine Karriere als Handball-Spitzensportler bei den Rhein-Neckar-Löwen.


Der Handball-Spitzen-Sportler a. D., Christian Schwarzer, „Blacky“ wechselt bereits 2011 in den Motorsport beim VW Scirocco R-Cup. Foto: media-activa

Knapp ein Jahr später gab Christian Schwarzer jetzt bekannt, dass er im kommenden Jahr 2011 mit einem Bio-Erdgas-Renner, beim VW Scirocco R-Cup im Motorsport an den Start gehen wird. Der Spitzensportler gibt am Freitag, 22. Oktober um 16 Uhr eine Autogrammstunde gegenüber der Ausstellungs-Fläche im Rathaus-Center in Ludwigshafen am Rhein und beantwortet vielleicht auch die ein oder andere Frage interessierter Motorsport- und Handball-Fans. Die Autogramm-Stunde mit dem ehemaligen Handball-Profi und künftigen Motorsportler gilt als ein Highlight einer Kampagne, die für die Nutzung Erdgas-betriebener Fahrzeuge wirbt.

Zu seinem neuen geplanten sportlichen Engagement im Motorsport erklärte Christian Schwarzer mit einem Schmunzeln auf den Lippen: „Ich liebe Herausforderungen. Daher freue ich mich auch jetzt schon über den Gast-Start im mit Bio-Erdgas betriebenen Rennwagen im VW Scirocco R-Cup. Dazu werde ich bei VW Motorsport zu Beginn der nächsten Saison zuerst mal einen Fahrerlehrgang machen, eine Lizenz erwerben – und danach ein Rennen bestreiten. Bin mal gespannt, wie ich mich jenseits eines Handballfeldes schlagen werde“.

Noch bis 23. Oktober werden auf der Ausstellungsfläche im Rathaus-Center in Ludwigshafen drei Erdgas-Fahrzeuge und ein Rennwagen aus dem VW Scirocco R-Cup, der mit Biogas betrieben wird zu sehen sein. Die Landes-Initiative „Rheinland-Pfalz gibt Gas“ informiert mittels der Präsentation zweier mit Erdgas betriebener Serien-Fahrzeuge über die Vorteile der Antriebsart von Fahrzeugen mit Erdgas.

Erdgas-betriebene Fahrzeuge stoßen 25 Prozent weniger CO2 aus und erfreuen sich eines geringeren Kraftstoffs-Verbrauchs als vergleichbare mit Benzin betriebene PKW-Modelle.

Biografische Informationen zum Handball-Star Christian Schwarzer


Christian Schwarzer wurde am 23. Oktober 1969 in Braunschweig geboren. Sein Nickname oder auch Spitzname ist „Blacky“. Der Handball-Profi a. D. gilt als einer der erfolgreichsten Handball-Spieler in Deutschland. Der Sportler absolvierte eine Ausbildung als Reiseverkehrskaufmann mit Erfolg.

Bis zum vergangenen Jahr war sein Leben von der Welt des Sports, insbesondere als Handball-Profi geprägt. Er spielte unter anderem für den VfL Fredenbeck, in den Jahren 1987 bis 1991, für den TV Niederwürzbach, 1991 bis 1999 und den TBS Lemgo in den Jahren 2001 bis 2007 in der Handball-Bundesliga. Zwischen 1999 bis 2001 war Christian Schwarzer für den FC Barcelona aktiv und in der Runde 2007 / 2008 kämpfte der Spitzensportler für die Rhein-Neckar-Löwen.

Während seines Engagements in der deutschen Handball-Nationalmannschaft nahm der Sportler an sechs Welt- und an fünf Europa-Meisterschaften teil. Viermal konnte er zudem an den Olympischen Spielen teilnehmen.

Blacky erzielte in 318 Länder-Spielen insgesamt 965 Tore. Der Handball-Profi a. D. erinnert sich noch gut an sein erstes Länderspiel am 21. November 1989 in Wilhelmshaven gegen eine Auswahl der ehemaligen DDR. Nach dem Finale bei den Olympischen Spielen im Jahr 2004 beendete er seine Länderspiel-Karriere vorläufig. Doch schon im Jahr 2007 „musste“ Christian Schwarzer für die Weltmeisterschaft 2007 in Deutschland wieder um Sieg und Titel kämpfen, noch vor seiner Kader-Nominierung. Er war bereit, wieder das National-Trikot zu tragen, falls „Not am Mann sei“. Nachdem sich Andrej Klimovets an der Wade verletzte, feierte Blacky am 22. Januar 2007 sein Comeback in der WM-Vorrunden-Partie gegen Polen.

Das Turnier konnte er am 4. Februar 2007 mit dem Weltmeistertitel krönen. Christian Schwarzer ist mit seinem Engagement als Trainer der Jugend-Nationalmannschaft voll gefordert. „Ich blicke gerne auf die tollen Momente in meinem Leben zurück. Es macht riesigen Spaß mit den jungen Menschen zu arbeiten.“, sagte Christian Schwarzer. Der ehemalige Handball-Profi ist offen und dem Sport treu verbunden: Künftig auch als Fahrer mit einem Biogas-betriebenen VW Scirocco Rennwagen, der bis zu 275 PS an die Vorderachse bringt.


Mit dem 275 PS starken VW Scirocco Erdgas-Rennwagen wird der Handball-Spitzensportler, Christian Schwarzer, bereits im kommenden Jahr 2011 mit seiner neuen Fahrerlizenz als künftiger Motorsportler und Rennfahrer zum Start beim VW Scirocco R-Cup auffahren. Foto: media-activa

Der VW-Konzern hat das Rennfahrzeug eigens für den VW Scirocco R-Cup entwickelt. Noch bis 23. Oktober wird das „neue Arbeitsgerät“ von Blacky im Rathaus-Center in der Pfalz-Metropole in Ludwigshafen am Rhein vorgestellt. Die Mitarbeiter der Erdgas-Landesinitiative „Saarland gibt Gas“ stellen zwei Serien-Fahrzeuge, für die Teilnahme am Straßenverkehr gebaut, einen VW-Passat und einen VW-Caddy vor, die mit Erdgas betrieben werden. Mit Erdgas angetriebene PKW-Motoren gelten als eine sinnvolle Alternative zu Benzin- und Diesel-Motoren.

Derzeit ist Erdgas fast 50 Prozent günstiger als Benzin und rund 30 Prozent günstiger als Diesel. In Deutschland gibt es zur Zeit rund 90.000 Fahrzeuge, die mit Erdgas angetrieben werden. Die Halter von Erdgas-Fahrzeugen können noch den verringerten Steuersatz genießen, während andere Autofahrer über hohe Preise für Benzin und Diesel stöhnen. Neben den geringeren Treibstoff- und Unterhaltskosten zeichnen sich ERDGAS-Fahrzeuge durch sehr geringe Emissionen aus, so die Experten. Im Vergleich zu einem Benziner emittieren Erdgas-Pkw rund 25 Prozent weniger CO2 und 95 Prozent weniger Stickoxide. Die Sicherheit der Erdgas-Tanks ist vergleichbar mit den Standards der Benzin- und Diesel-Fahrzeuge.

Dienstag, 12. Oktober 2010

Guter Auftakt für die Rhein-Galerie

Metropol-Shopping in Ludwigshafen am Rhein:

Guter Auftakt für die Rhein-Galerie

Andrea Poul freut sich über hohe Zahlen interessierter Besucher und über gute Umsätze – Das neue Erlebnis-Shopping-Center begeistert Menschen aus der Stadt und dem Umland


Von Andreas Klamm-Sabaot

Ludwigshafen. 12. Oktober 2010. Die neue Center-Managerin der Rhein-Galerie, Andrea Poul, hat allen guten Grund zur Freude. Die Besucherzahlen im neuen Erlebnis-Shopping-Center Rhein-Galerie in Ludwigshafen am Rhein können sich sehen lassen. Zum Grand Opening, dem großen Tag der Eröffnung der Rhein-Galerie, am 29. September 2010 kamen, ersten Schätzungen zufolge, bis zu 96.000 Menschen nach Ludwigshafen am Rhein. Am Samstag, 2. Oktober 2010 besuchten zwischen 100.000 bis 150.000 Menschen die Stadt, die auch als Tor zur Pfalz bezeichnet wird.

Mit dem „Super-Samstag“ und einem Mitternachts-Shopping bis 24 Uhr ist es den Gewerbe-Treibenden und Dienstleistern gelungen, als Besucher-Magnet für Ludwigshafen am Rhein zu wirken. Die Polizei schätzt die Zahlen der Besucher auf rund 150.000 Menschen. Die Schutz-Beamten regelten den Verkehr in der Stadt und konnten so ein größeres Verkehrs-Chaos in der Stadt Ludwigshafen am Rhein, kleinere Staus inbegriffen, verhindern.

Auf 30.000 Quadratmetern bieten eine Vielzahl von 130 unterschiedlichster Shops und Dienstleister ihre Waren und Dienstleistungen zum Kauf. Zentrale Themen in der Rhein-Galerie sind Licht, Luft und Wasser. Die Rhein-Galerie lädt ein zum Flanieren, zum Shoppen und zum Meeting direkt neben einem der größten Flüsse in Europa, dem Rhein, ein. Die Besucher kommen oft aus der Stadt selbst, doch auch aus Bad Dürkheim, Mannheim und dem Rhein-Pfalz-Kreis. Die Anreise zur neuen Rhein-Galerie ist mit Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und mit dem Auto recht einfach möglich. Für Autofahrer gibt es 1400 Parkplätze. Das Parken in der ersten Stunde ist kostenfrei. Wartezeiten bei der Einfahrt zum Parkhaus sollten in eine geplante Shopping-Tour einkalkuliert werden. Direkt an der Rhein-Galerie gibt es neue Bushalte-Stelle. Die Planer haben in der zweijährigen Bau-Zeit der neuen Rhein-Galerie auch die Änderung einer Bus-Route eingeplant, die jetzt direkt zur Rhein-Galerie führt. Das Interesse und der Andrang an der Rhein-Galerie sind groß. Die Rhein-Galerie entwickelt sich mehr und mehr auch zu einem zentralen Meeting-Point in der Stadt Ludwigshafen am Rhein. Wenn sich Menschen in der Stadt begegnen wollen, heißt es inzwischen oft: „Wir treffen uns in der Rhein-Galerie.“. Im neuen Shopping-Center haben auch zahlreiche Gaststätten und Café´s ein neues Zuhause gefunden, so dass eine Wahl für unterschiedliche Geschmäcker und bevorzugte Ambiente entsprechend der Wünsche der Gastgeber und Gäste in der Stadt geboten wird. Ob kleiner Hunger zwischendurch oder die Lust auf mehr – in der Rhein-Galerie bleibt im neuen Food Court-Bereich kaum ein Wunsch offen. Auf zwei Etagen in der Rhein-Galerie wird eine reichhaltige Produkt-Vielfalt geboten. Im Schweizer Einkaufsmarkt Migros gibt es sogar Schokolade aus der Schweiz. Wer Lust auf Süßes und besondere Angebote aus der Schweiz hat, dem bleibt jetzt die freie Wahl einer Fahrt in die Schweiz oder in die Rhein-Galerie nach Ludwigshafen am Rhein in der Pfalz.

Das neue Center belebt postiv nicht nur die Infra-Struktur in der Stadt sondern auch den lokalen Stellenmarkt: In der Rhein-Galerie entstehen 200 Erwerbs-Arbeitsplätze. Die Center-Managerin Andrea Poul ist zufrieden. Während der zweijährigen Bauzeit sorgte das Großbau-Projekt für reichlich Gesprächs- und auch Zündstoff. Doch jetzt nach dem Grand Opening haben die Menschen in der Stadt die Rhein-Galerie herzlich aufgenommen. „Wir wurden überaus positiv in die Stadt aufgenommen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen am Rhein klappt hervorragend. Alle sind neugierig.“, sagte Andrea Poul. Die neue Rhein-Galerie ist auf dem Areal des ehemaligen Winterhafens von Ludwigshafen am Rhein entstanden. Seit 1847 diente das Zentrum bis vor rund drei Jahren noch als Dienstleistungs- und Handelszentrum zum Be- und Entladen von Schiffen. Jetzt füllen interessierte Besucher-Ströme im Dienstleistungs- und Handelszentrum Rhein-Galerie direkt als Endverbraucher ihre Einkaufskörbe. Die Rhein-Galerie ist archektonisch betrachtet ohne Zweifel eine Meisterleistung. Das strahlend weiße und besondere Membran-Dach im Stil in der Verbindung zum Fluß Rhein in einer Art der Rhythmik einer Welle gehalten, könnte möglicherweise bald zu einem weiteren Markenzeichen der Stadt an der Rheinschanze werden. Eine Einkaufs-Fläche von 30.000 Quadratmetern wurde auf zwei Etagen und eine Länge von 400 Metern verteilt. Architekt Arne Starke erklärte, dass der Bau der Rhein-Galerie nicht ganz ohne Probleme war. Es galt ein gewisses Erdbeben-Risiko zu berücksichtigen. Etwa 600 Pfähle, zwischen 15 und 20 Metern lang, mussten als „Bohrpfahlgründung“ in den Boden des ehemaligen Hafens eingebracht werden.

Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) bewertet zur neuen Rhein-Galerie positiv: „Die Rhein-Galerie verknüpft Politik, Handel, Wirtschaft und Kultur. Sie schafft kommunikative Räume zum Interessen- und Ideen-Austausch und lädt Menschen, zum Verweilen, Genießen und Einkaufen ein.“. Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse (CDU) bezeichnete die neue Rhein-Galerie als eine „hervorragende Visitenkarte für unsere Stadt.“. „Die Rhein-Galerie ist ein Teil eines groß angelegten Städte-Umbau-Prozesses mit dem Motto „heute für morgen“. Das gesamte Rheinufer von der Parkinsel bis zur Schuhmacher-Brücke wurde neu gestaltet. Ludwigshafen ist eine junge Stadt, die sich immer wieder neu erfindet.“, erklärte die Oberbürgermeisterin. Das Oberhaupt der Stadt, glaubt, dass die Rhein-Galerie ein Erfolg wird. Der ehemalige Straßenbahnfahrer der Städtischen Verkehrsbetriebe (inzwischen im wohlverdienten Ruhestand) und Hobby-Filmer Wolfgang Bantz (65) beobachtete als Anwohner in unmittelbarer Nachbarschaft im Zollhof-Hochhaus für etwas mehr als zwei Jahre den Bau der neuen Rhein-Galerie in Ludwigshafen am Rhein. Zur Eröffnung der neuen Rhein-Galerie produzierte er zwei Film-Dokumentationen zum neuen Markzeichen der Stadt.

1. Rhein-Galerie, Eröffnung eines neuen Shopping Centers, http://www.youtube.com/watch?v=Kb7NwMCt0Tk , (10.42 min).
2. Rhein-Galerie, Eine Zeitreise in Bildern, http://www.youtube.com/watch?v=FjwvZZVT1CI (9.32 min.)

Die Film-Produktionen von Wolfgang Bantz haben eine Länge von etwa je 10 Minuten. Ausführliche Informationen zur Rhein-Galerie sind auch in einer virtuellen Präsenz der Rhein-Galerie Ludwigshafen am Rhein bei www.rheingalerie-ludwigshafen.de oder alternativ bei www.rhein-galerie.de zu finden.



Dienstag, 9. Februar 2010

Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“

Oberste Verfassungs-Richter: „Anspruch auf Menschen-würdiges Sozialgeld“

Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“

Mit dem Urteil: Unmut der Verfassungshüter über Untergrabung menschlicher Würde zu spüren


Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 10. Februar 2010. In ihrem Urteil zu den Hartz 4 – Regelleistungs-Sätzen gelangen die obersten Verfassungs-Richter in Deutschland zur Überzeugung, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzesbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den Verfassungs-rechtlichten Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums aus Artikel1, Absatz 1, des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erfüllen und Verfassungs-widrig sind. In einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ bezeichnete der in Nürnberg lebende Autor des Buches „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“, Hans-Jürgen Graf, das Urteil der obersten Verfassungshüter in Karlsruhe als eine „eine herausragende Leistung“, die auch den Unmut der Verfassungs-Richter über den „stümperhaften“ Versuch der Untergrabung menschlicher Würde in Deutschland wahrnehmen lasse.



Hans-Jürgen Graf: „Bedingungsloses Grundeinkommen wird nötig und es wird kommen.“, Fotos: 3mnewswire.org

Hans-Jürgen Graf, Sie waren Vorsitzender der IG PFLEGE und GLAUBE in Nürnberg, engagieren sich sozial seit vielen Jahren für kranke und arme Menschen und sind Gesundheits-Experte als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger. Zudem sind Sie Autor des Buches “Abstellgleis – Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation”.

Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz4- Regelleistungen?

Hans Jürgen Graf: „Ich kann es nur aus laienhafter Sicht interpretieren. Insgeheim hoffte eigentlich wahrscheinlich fast jeder Leistungsempfänger, dass der Regierung und den verantwortlichen Politikern ein Denkzettel verpasst wird, der sich wohl in Nachzahlungen für die vergangenen Zeiträume kleiden sollte. Allerdings verwechseln hier die Meisten zwei verschiedene Betrachtungsweisen. Dieser Denkzettel wäre eine aus betroffener Sicht, menschlich gerechte Vorgehensweise; doch vor einem Gerichtssenat wird Recht gesprochen und selten Gerechtigkeit.

Insofern sehe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sogar als eine herausragende Entscheidung, in der auch der Unmut der Verfassungshüter zu spüren ist, dass hier ein eigentlich doch sehr stümperhafter Versuch der Untergrabung menschlicher Würde getätigt wurde. Es ist geklärt, dass die Bestimmung von Regelsätzen im Sozialrecht durchschaubar und verständlich sein muss und dies in Verbindung mit der Menschenwürde. Damit müssen eigentlich alle verstummen, die eine Absenkung der Regelsätze fordern. Allerdings würde diese Reaktion Intelligenz erfordern.“

Aus ihren umfangreichen langjährigen Erfahrungen, welche Vorteile und vor allem auch Verbesserungen in Anbetracht eines Menschen-würdigen Existenzsicherungs-Minimums entstehen mit dem am 9. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Urteil?


Hans-Jürgen Graf: „Bei tatsächlich fähigen, ja kompetenten Interessen-Vertretern für die große Zahl der Hilfeempfänger in der Folgezeit dürfte es eigentlich nun ein Einfaches sein, den Gesetzgeber zur Berechnung tragfähiger Regelsätze im SGB II und SGB XII zu bewegen und zur Anerkennung von Sonder- und Mehr-’Bedarfen im Einzelfall. Allerdings fand ich unter denen, die in solchen Angelegenheiten immer vom Gesetzgeber befragt werden, wie z. B. die Sozialverbände und ähnliche, bisher nur einzelne Vertreter von denen ich mich als Betroffener tatsächlich kompetent vertreten sah.

Den starken Einfluss von Lobbyisten der Wirtschaft dürfen wir natürlich auch nicht vergessen, der nicht nur in Berlin sehr groß ist. Hier habe ich halt wenig Hoffnung. Es müssten sich tatsächlich die Betroffenen selbst organisieren und nun den entsprechenden Druck nach Berlin aufbauen. Doch auch hier sehe ich, aus eigener Erfahrung, wenig Licht am Horizont. Manchmal erschien es mir bei Betroffenen, wie z. B. bei nicht wenigen Usern in Foren wie dem ELO usw., dass man zuhause sitzt und wartet dass Robin Hood vom Himmel fällt.“

Wie sollte, Ihrer Einschätzung nach, jetzt politisch verantwortliches Handeln gestaltet werden ?

Hans-Jürgen Graf: „Handeln in Verbundenheit mit den Betroffenen und Erhebung ihrer tatsächlichen Bedürfnisse.“

Wie hoch müssten Ihrer Schätzung nach die realen Einkommens-Sätze für Sozialgeld-Bezieher, das meint heute noch Hartz 4 – Transferleistungs-Empfänger genannt, in Nürnberg sein, um ein Menschen-würdiges Exsitenzssicherungs-Minimum zu erreichen.

Hans-Jürgen Graf: „Das kann ich nicht sagen, da ich kein Wirtschaftsexperte bin. Allerdings aus eigener Erfahrung würde ich einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro sehr begrüßen.“

Seitens politischer und wirtschaftlicher Spitzen-Vertreter wird den Erwerbs-Arbeit-suchenden Menschen immer vorgehalten, “Leute, ihr müsst Euch Arbeit suchen…” – doch die vielen neuen Millionen Erwerbs-Arbeitsplätze gibt es in Deutschland nicht. Wie denken Sie über das BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN ?

Hans-Jürgen Graf: „Dieses ständige Palaver um den Menschen zu suggerieren, dass es noch ausreichend Arbeitsplätze in Deutschland gäbe, ist schon schier unerträglich geworden.

Es gibt sie nicht mehr, die Arbeitsplätze um alle erwerbsfähigen Menschen in bedarfsdeckenden Lohn und ausreichend Brot zu bringen. Wir werden auf Dauer nicht um das bedingungslose Grundeinkommen hinweg kommen. Es wird nötig werden und wir werden es bekommen.

Hierzu ist natürlich die Umverteilung von Vermögen notwendig, doch gibt es nicht wenige von reichen Menschen, die es tatsächlich auch tun würden um den Menschen in ihrem Land zu helfen. Allerdings werden diese Vorschläge von Seiten der Politik überhört. Ich erinnere hier an die Vorschläge des Hamburger Reeders und derer, die seinen Appell an die Regierung Merkel unterzeichnet haben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist bestimmt finanzierbar, wenn ich die Umsatz- und Gewinnsteigerungen der Unternehmen der letzten Jahre ansehe. Allerdings ist es nicht gewollt von denen, die ihren Rachen scheinbar noch nicht voll genug haben und deren Einfluss in Berlin, so denke ich, ist groß.“

Vielen Dank für das Interview.

Mit dem Urteil haben die Bundesverfassungs-Richter unter anderem festgelegt:


Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung des Richterspruchs in Karlsruhe, das von dem Die Linke- Politiker Gregor Gysi als „historisches Urteil“ bezeichnet wird, heißt es auch: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.

Das Buch „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“ (ISBN 978-3-8334-9136-8, Paperback, 112 Seiten) erschienen beim BOD Verlag in Norderstedt ( www.bod.de ) ist in allen Buch-Handlungen erhältlich.

Weiterführende Informationen zum bedingungslosen Grundeinkommen sind unter anderem bei www.grundeinkommen.de zu finden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.

Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe: Bündnis 90 / Die Grüne fordern jetzt 420 Euro monatlich – Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“


Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 9. Februar 2010. Zu den intensiv diskutierten Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen und zum sogenannten Hartz 4 – Regelsatz hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches ( SGB II ) , die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenzminimums aus Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, des Grundgesetzes (GG) erfüllen.

Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung zum überraschenden Urteil heißt es unter anderem: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruhe Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.


Politische Reaktionen auf das Urteils für Menschen-würdige Existenssicherung


Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Ernährungs-Politik und der Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler, erklärten nach Bekanntwerden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelsätze nach der Hartz 4 – Regelsatz-Verordnung verfassungswidrig sind:

„Die Bundesregierung muss nicht nur Antwort auf die Frage nach einer angemessenen Regelsatz-Höhe für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder geben. Auch die über 5 Millionen erwachsenen Empfänger benötigen eine Anhebung ihres Hartz IV-Satzes auf 420€. Schwarz-Gelb muss hier sofort Abhilfe schaffen!“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei überfällig und bestätige die Kritik der der GRÜNEN. Schon lange weisen die Sozialverbände oder das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinder-Ernährung darauf hin, dass die bisherigen Sätze für Kinder für ein Menschen-würdiges Existenz-Minimum und eine gesunde Ernährung nicht ausreichen.

„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, nicht nur die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten. Wir fordern weiterhin eine Anhebung der Regelsätze für Kinder auf 330€ und perspektivisch eine Kindergrundsicherung für alle Familien.“, ergänzte Daniel Köbler.

Die Bundesregierung mache nichts für die Bekämpfung der Kinderarmut. Kinder hätten von der Erhöhung des Kinder-Geldes nichts, „da es vom Regelsatz wieder abgezogen wird“, bemängelte die Grünen-Politikerin Höfken.

Die Partei forderte jetzt sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe die Partei einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die 10 Milliarden Euro aus den „unveranwortlichen Steuersenkungs-Aktivitäten von FDP und CDU werden für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit gebraucht“, ergänzten die Grünen-Politiker.

Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder – das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden.

In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungs-Verfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.

Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungs-Maßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten- von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.“

Das erhöhe für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.

Hermann Grühe: „Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinder-Zuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.“

Gysi: „Hartz 4“ – Angriff auf den Sozial-Staat


“Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt”, erklärte Gregor Gysi, Partei Die Linke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

“Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht Existenz-sichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.”

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sagte weiter: „”Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaats-Gebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder / Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.

Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt.

Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.”

Der FDP-General-Sekretär, Christian Lindner erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Das heutige Urteil entlarvt das Hartz-System erneut als bürokratisch, willkürlich und insgesamt verkorkst. Das Image von Hartz IV ist berechtigterweise schlecht. Mit dem Bürgergeld hat die christlich-liberale Koalition den Neustart für eine aktivierende Grundsicherung im Programm. Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“

SPD-Politikerin fordert Mindestlohn

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich eigenständige Regelsätze für Kinder und Einmal-Leistungen zu schaffen.

Die Politik habe den unmissverständlichen Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche im Land zu tun. Die SPD, kündigte Schwesig an, werde sich auf allen Ebenen dafür stark machen: “Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen.”

Die SPD-Politikerin forderte die Bundesregierung auf, „eigenständige Regel-Sätze für Kinder und kinderspezifische Einmal-Leistungen zu schaffen. “Denn Kinder”, so Schwesig, “sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse”. Dafür bräuchten sie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.

Manuela Schwesig fordert von der Bundesregierung die umgehende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Begründung: „Denn gute Arbeit für die Eltern sei die “beste Waffe gegen Kinder-Armut”. Hungerlöhne für hart arbeitende Eltern, die ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen, dürften nicht länger hingenommen werden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.